Allgemeine Fragen

Wir möchten auf dieser Seite kontinuierlich häufig gestellte Fragen und ihre Antworten einpflegen, um Sie bestmöglich zu informieren.

Im Folgenden listen wir auf, was Sie für die Untersuchung mitbringen sollten

  • alle Brillen, die Sie in Verwendung haben, wenn vorhanden mit Brillenpaß
  • wenn vorhanden Befunde von früheren Augenintersuchungen und-behandlungen
  • Arztbriefe über bestehende und frühere Erkrankungen und erfolgte Operationen
  • eventuell vorhandene Allergie-,Augendruck-, Blutdruck -und Blutzuckerpässe
  • Liste der Medikamente, die Sie einnehmen oder eintropfen
  • Zuckerkranke bringen bitte auch den aktuellen Langzeitzuckerwert (HbA1c) mit
  • Sonnenbrille ( diese wird bei weiten Pupillen und Sonnenlicht angenehm empfunden), bei Kindern haben sich Schirmkappen bewährt

Wird der Augenhintergrund untersucht, wie z.B. bei Diabetikern, muss die Pupille durch Augentropfen erweitert werden. Ist dies der Fall, sieht man nach der Untersuchung für mehrere Stunden verschwommen und darf kein Kraftfahrzeug lenken. Wir geben Ihnen gerne Auskunft, ob bei Ihnen eine Pupillenerweiterung geplant/ notwendig ist.

Seit langer Zeit werden die Kosten für eine Brille von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr übernommen, weil der sogenannte Bewertungsausschuss entschieden hat, dass die Brille keine Kassenleistung mehr ist. Bis zum 18.Lebensjahr wird grundsätzlich für eine erforderliche Sehhilfe ein Kassenrezept ausgestellt. Darüber hinaus ist das nur noch in wenigen Ausnahmefällen so: Myopie/Hyperopie größer 6,25dpt, Astigmatismus größer 4,25dpt, Sehleistung auf dem besseren Auge mit Sehhilfe kleiner als 30%.

Ein ordentliches Brillenrezept kann auch benötigt werden, wenn ein anderer Kostenträger als Sie selbst, die Brille bezahlen soll. Dies ist zum Beispiel bei Arbeitsbrillen der Fall. Auch einige Versicherungen fordern vor dem Anfertigen einer neuen Brille immer ein ordentliches ärztliches Rezept. Vor dem Hintergrund des oben Gesagtem, kann dies nur ein Privatrezept sein.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Art des Dokumentes Sie benötigen.

Das Auge funktioniert wie eine Autofocuskamera. Möglich wird das über die Linsen im menschlichen Auge, die bei Kindern und Jugendlichen extrem elastisch sind und sich unbewusst auf alle notwendigen Sehabstände einstellen. Das ist grundsätzlich ein sehr nützlicher Mechanismus, der aber bei der Sehschärfenbestimmung beim Augenarzt störend ist, da sich die Linsen durch die Anstrengung, die Sehschärfe betreffend, dauernd verändern und das zu falschen Messergebnissen führen kann.

Aus diesem Grund wendet der Augenarzt spezielle Tropfen an, die die selbstregulierenden Mechanismen des kindlichen Auges für eine gewisse Zeit ausschalten, so dass dann bei entspannten Linsen eine Augenvermessung mit Licht und geschliffenen Messgläsern erfolgen kann. Die unter sogenannter Pupillenerweiterung durchgeführte Messung ist eine objektive Refraktionsmessung. Das heißt, eine spezielle Kooperation des Kindes ( z.B. Lesen) ist nicht erforderlich, so dass Sehfehler auch schon im Kleinkindesalter ohne Leseaangeben möglich sind.

Neben der objektiven Messung erlaubt die Pupillenerweiterung dem Augenarzt auch eine komplette Organuntersuchung der vorderen und hinteren Augenabschnitte.

Die eingesetzten Tropfen haben einen Wirkeintritt frühestens nach 60 Minuten. Wir werden Sie hierüber bereits bei der Terminvergabe und erneut beim Tropftermin informieren. Bitte haben Sie dann Geduld, bis die volle Tropfwirkung eingetreten ist. Erst dann sind verlässliche Messungen überhaupt möglich.

Bei Kindern und Jugendlichen raten wir zu regelmäßigen Messungen unter Tropfeinwirkung, weil sich die Augen und mit ihnen die Sehschärfenwerte wachstumsbedingt verändern.

Die Tropfenwirkung beinhaltet etwas Verschwommen sehen für die Nähe und eine erhöhte Blendempfindlichkeit. Sie geht in der Regel in den folgenden Stunden zurück und sollte am Folgetag nicht mehr vorhanden sein. In seltenen Fällen kann es aber durchaus zu einer verzögerten Rückbildung der Wirkung kommen. Sollten Sie Zweifel haben, kontaktieren Sie uns bitte.

Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren
02131 - 27 24 72